Fördermittel

Wer Förderkredite oder -mittel erhalten möchte, muss wissen, dass der Staat nichts verschenkt. Als Antragsteller müssen Sie daher oft bis ins kleinste Detail nachweisen, dass Ihr Vorhaben voraussichtlich tragfähig sein wird. Eine sorgfältige Vorbereitung ist unabdingbar. Beispielsweise sollten Sie als Gründer einen Businessplan und als Bestandsunternehmen eine genaue Beschreibung des Vorhabens mit Planwerten und Renditeerwartungen vorlegen können. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht übrigens grundsätzlich nicht. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Berater oder der bewilligenden Stelle, etwa der KfW-Mittelstandsbank, auch wenn der eigentliche Antrag am Ende über die Hausbank abgewickelt wird.

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Geringwertige Wirtschaftsgüter – Sammelposten und Betriebsausgaben

Für die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter gibt es – gegenüber „normalen“ Wirtschaftsgütern – vereinfachende Bilanzierungsmöglichkeiten. So können Sie für geringwertige Wirtschaftsgüter – abgekürzt auch GWG genannt – die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anstelle der sonst üblichen Verteilung über die Nutzungsdauer (Abschreibung) im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Mit dieser Regelung haben Sie die Möglichkeit für eine Vielzahl von kleineren Anschaffungen nicht die Abschreibungsregeln anwenden zu müssen und sparen auf diese Weise Zeit und Kapazitäten.

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Bankenkommunikation

I. Ausgangslage

Kommt Ihnen das bekannt vor? Sie möchten eine Maschine für Ihren Betrieb kaufen oder Ihre Kundenzahlungen gehen nicht wie geplant ein. Sie sprechen Ihre Bank an, bitten um einen Kredit und legen Ihre Bilanz mit aktueller BWA vor. Es folgen Fragen, Zweifel werden geäußert, und möglicherweise gibt es eine Absage.

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Ordnungsgemäße Kassenführung: Das müssen Sie beachten!

Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist nicht nur für Unternehmen relevant, die überwiegend Barumsätze tätigen. Dies
zeigen zahlreiche Betriebsprüfungen. Denn kommt es hier zu Beanstandungen, drohen oft erhebliche Hinzuschätzungen.
Damit die Kasse in der nächsten Betriebsprüfung nicht zum Stolperstein wird, sollten die Aspekte im nachfolgenden PDF unbedingt beherzigt
werden.

ordnungsgemaesse-kassenfuehrung.pdf