Wer Förderkredite oder -mittel erhalten möchte, muss wissen, dass der Staat nichts verschenkt. Als Antragsteller müssen Sie daher oft bis ins kleinste Detail nachweisen, dass Ihr Vorhaben voraussichtlich tragfähig sein wird. Eine sorgfältige Vorbereitung ist unabdingbar. Beispielsweise sollten Sie als Gründer einen Businessplan und als Bestandsunternehmen eine genaue Beschreibung des Vorhabens mit Planwerten und Renditeerwartungen vorlegen können. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht übrigens grundsätzlich nicht. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Berater oder der bewilligenden Stelle, etwa der KfW-Mittelstandsbank, auch wenn der eigentliche Antrag am Ende über die Hausbank abgewickelt wird.
Angaben zu den Zinssätzen: Das Mandanten-Merkblatt ist auf dem Stand vom 31.1.2018. Die tatsächliche Zinshöhe hängt vor allem von der Bonitätseinstufung ab. Daher sollten Unternehmen in Abstimmung mit der Bank immer auch prüfen, wie sie ihr Rating verbessern können.
I. Wichtige Förderprogramme für
Selbständige und kleine Unternehmen
Der Markt für Fördergelder, Förderkredite und Subventionen ist sehr groß und heterogen: Es gibt z. B. Angebote der EU, der Bundesrepublik, der Bundesländer, einzelner Kommunen und der KfW-Mittelstandsbank. Auch Kombinationen sind möglich. Im Folgenden werden daher ausgewählte gängige Fördermöglichkeiten dargestellt, die vor allem für Selbständige und kleine Betriebe in Betracht kommen. Die Praxis zeigt, dass es aufgrund des relativ geringen Aufwands für kleine Unternehmen günstig ist, sich auf die Angebote des Bundes bzw. der KfW-Bank zu konzentrieren.
1. Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird Arbeitslosen gezahlt, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten. Der Zuschuss muss vom Empfänger nicht zurückgezahlt werden.
Der Gründungszuschuss kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, und es liegt ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen vor.
Wichtig: Ein direkter „Übergang“ von einer nicht abhängigen Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antragsteller Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gewesen sein. Für die Arbeitsagentur hat die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis Vorrang. Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen, erhalten für die Dauer einer dreimonatigen Karenzzeit keine Förderung.
- Der Antragsteller weist die zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten nach. Bei „begründeten Zweifeln“ kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.
- Der Antragsteller legt eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vor, etwa von einer Kammer, einem Verband, einer Bank oder einem Berater.
Der Gründungszuschuss wird in 2 Phasen gezahlt: Zunächst erhält man 6 Monate lang einen Zuschuss, der sich an der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes ausrichtet, zuzüglich monatlich 300 € für die soziale Absicherung. Nach Ablauf der 6 Monate kann für weitere 9 Monate ein Betrag in Höhe von je 300 € gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit sowie hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss, d. h. die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Eine erneute Förderung innerhalb von 2 Jahren ist möglich.
DOWNLOAD-TIPP |
Mehr Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie z. B. online unter http://go.nwb.de/ncrio oder http://go.nwb.de/cpyxd. |
2. ERP-Gründerkredit – StartGeld
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen gezahlt, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Die Kredite werden für Investitionen und Betriebsmittel im Inland gewährt, etwa für den Kauf von Gebäuden, Grundstücken, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch die Erstausstattung, die langfristig notwendige Aufstockung des Material- oder Warenlagers sowie der Kauf von Betriebsmitteln sind förderfähig.
Finanzinvestitionen, ebenso wie Sanierungsfälle, Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Firmen, deren Tätigkeiten der COSME-Garantie (u. a. Waffenproduktion, Tabak, Spirituosen), nicht entsprechen, werden nicht gefördert.
Der Förderbetrag beläuft sich auf einen Betrag von maximal 100.000 €. Der Betriebsmittelanteil darf höchstens 30.000 € betragen. Wird beim ersten Antrag nicht der gesamte Betrag benötigt, ist ein zweiter Antrag möglich, bis der Höchstbetrag ausgeschöpft ist. Gefördert werden auch erneute Gründungen, soweit aus vorherigen Tätigkeiten keine Verbindlichkeiten mehr bestehen. Es ist kein Eigenkapital notwendig.
Wichtig: Gründen mehrere Personen im Team, kann für das gleiche Vorhaben jeder Gründer den Höchstbetrag beantragen. Gefördert werden auch Nebenerwerbsgründungen, wenn diese mittelfristig zum Haupterwerb führen sollen.
Die Laufzeit des Förderprogramms beträgt 5 oder 10 Jahre, mit jeweils 1 bzw. 2 tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich.
Die Auszahlung beträgt 100 %.
Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Kredit kann innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Es wird eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Die Zinshöhe (jeweils effektiv) richtet sich nach den Bedingungen an den Kapitalmärkten, derzeit ab 2,07 %. Der Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit.
Das Förderprogramm ERP-Gründerkredit – StartGeld ist für die bearbeitende (Haus-)Bank zu 80 % haftungsbefreit. Daher sind i. d. R. nur in geringem Umfang Sicherheiten zu stellen.
PRAXISHINWEIS |
Der Anträge sind stets vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Programmnummer ist die 067. Die Antragsformulare liegen der Bank vor oder können bei der KfW online abgerufen werden Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich, wohl aber mit dem Gründercoaching Deutschland. |
3. ERP-Gründerkredit – Universell
Im Unterschied zum ERP-Gründerkredit – StartGeld werden im ERP-Gründerkredit – Universell Freiberufler, KMU und mittelgroße Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, 50 Mio. € Jahresumsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme gefördert. Außerdem werden bei Auslandsaktivitäten die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten gefördert. Freiberufler und Unternehmen dürfen höchstens 5 Jahre am Markt aktiv sein. Es gelten die gleichen Ausschlüsse wie beim StartGeld.
Der Förderbetrag beläuft sich auf bis zu 25 Mio. € je Vorhaben. Die Laufzeiten betragen für Betriebsmittel bis 5, für Investitionen 5, 10 oder 20 Jahre, wobei 1, 2 bzw. 3 Jahre tilgungsfrei sind. Die Mindestlaufzeiten betragen 2 Jahre.
Die Zinshöhe (effektiv) richtet sich nach den Bedingungen an den Kapitalmärkten; die Bonität des Kunden wird berücksichtigt. Der Zinssatz ist für 10 Jahre fest, danach gelten die jeweils aktuellen Zinssätze, derzeit ab 1,00 %.
Es müssen bankübliche Sicherheiten in Rücksprache mit der Hausbank gestellt werden. Eine Haftungsfreistellung der Bank für Investitionsfinanzierungen ist bis 50 % möglich. Die Tilgung erfolgt monatlich.
Die Auszahlung beträgt 100 % vorzeitige Rückzahlungen sind möglich; es muss aber eine Entschädigung gezahlt werden. Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Es wird eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Eine Kombination mit anderen KfW-Krediten außer dem StartGeld und anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen ist möglich. Programmnummern: 073-076.
4. KfW-Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Freiberufler und mittelständische Betriebe aller Größen im In- und Ausland, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind. Größere mittelständische Betriebe werden gefördert, wenn der Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht überschreitet. Eine Unterschreitung der 5-Jahres-Frist ist ausnahmsweise möglich, wenn eine Förderung im ERP-Gründerkredit – Universell nicht in Betracht kommt. Privatpersonen werden nur gefördert, wenn sie Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Die Kredite werden im Kern für Investitionen und Betriebsmittel gewährt, außerdem für Betriebsübernahmen oder für den Erwerb einer tätigen Beteiligung, Messe und Warenlagerfinanzierung sowie für Beratungsdienstleistungen. Bei vermieteten Immobilien, Leasing und Auslandsvorhaben gelten Besonderheiten. Auch Auslandsfinanzierungen werden gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind u. a. Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen, Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.
Der Förderbetrag für den Fremdkapitalanteil beläuft sich auf maximal 25 Mio. € pro Vorhaben; es kann bis zu 100 % der beantragten Summe finanziert werden.
Bei der Laufzeit gibt es verschiedene Varianten von 2 bis 20 Jahren. Je nach Laufzeit sind 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei. Tilgungen erfolgen pro Quartal; bei zwei Jahren Laufzeit endfällig.
Vorzeitige Rückzahlungen sind möglich, es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Der Zinssatz (effektiv) richtet sich nach der Bonität des Unternehmens, den Sicherheiten und der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Welche Sicherheiten gestellt werden sollen, muss mit der Hausbank vereinbart werden. Die Zinssätze beginnen bei 1,00 %.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
Bei Investitionsfinanzierung ist eine Haftungsfreistellung von 50 % möglich, KMU können auch bei der Betriebsmittelfinanzierung zu 50 % freigestellt werden.
PRAXISHINWEIS |
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Programmnummern sind 037 und 047. Die Antragsformulare liegen der Bank vor oder können bei der KfW online abgerufen werden Eine Kombination mit anderen, nicht haftungsfreigestellten, Förderkrediten der KfW ist möglich. |